Eignungsuntersuchungen

Die ABS Arbeitsmedizin Braunschweig GmbH bietet eine Vielzahl von Eignungsuntersuchungen im Bereich Verkehrswesen an. In diesem Abschnitt finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Tauglichkeitsuntersuchungen, die wir bei uns durchführen.

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Sie benötigen eine Tauglichkeitsuntersuchung? Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.

Eignungsuntersuchungen für
Lokführer / Triebfahrzeugführer

Grundvoraussetzung gemäß der Triebfahrzeug-Führerscheinverordnung (TfV) für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins, sind die ärztliche und die psychologische Untersuchung. Regelmäßige Folgeuntersuchungen sind für den Erhalt des Triebfahrzeugführerscheins notwendig.

Die körperliche Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
• Sehtest
• Hörtest
• Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)

Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
• Kognitive Leistungsfähigkeit
• Psychomotorische Fähigkeiten
• Tätigkeitsbezogene Persönlichkeits- und Einstellungsfaktoren
• Kommunikative Fähigkeiten

Eignungsuntersuchung für Rangierbegleiter / Arbeitszugführer

Rangierbegleiter und Arbeitszugführer müssen zum Ausüben Ihrer Tätigkeit eine körperliche und psychologische Eignung gemäß VDV 714 nachweisen. Regelmäßige Folgeuntersuchungen sind notwendig.

Die körperliche Eignungsuntersuchung umfasst:
• Sehtest
• Hörtest
• Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)

Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
• Kognitive Leistungsfähigkeit
• Psychomotorische Fähigkeiten

Eignungsuntersuchungen für Sicherungsposten/Sicherungsaufsichten

Sicherungsposten / Sicherungsaufsichten müssen zum Ausüben Ihrer Tätigkeit eine körperliche und psychologische Eignung nach VdV nachweisen. Regelmäßige Folgeuntersuchungen sind notwendig.

Die körperliche Eignungsuntersuchung umfasst:
• Sehtest
• Hörtest
• Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)

Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
• Kognitive Leistungsfähigkeit
• Psychomotorische Fähigkeiten

Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer (LKW, Taxi, Bus)

Die Erteilung der Fahrerlaubnis für Busfahrer ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung, ab 50 Jahren und bei der Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis sind Nachweise für:
  • die gesundheitliche Eignung
  • ein ausreichendes Sehvermögen
  • bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest

zu erbringen.

Untersuchungen für LKW-Fahrer (Führerschein Klasse C/CE/C1/C1E)

Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 erworben, müssen LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die gesundheitliche Eignung sowie eine ausreichende Sehfähigkeit nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis C/CE nach dem 1.1.1999 ausgestellt, gilt diese immer nur befristet für fünf Jahre, d.h. LKW-Fahrer müssen bei der Beantragung und zur Verlängerung alle fünf Jahre die gesundheitliche Eignung und die ausreichende Sehfähigkeit untersuchen lassen.

Untersuchungen für Busfahrer (Führerschein Klasse D/DE/D1/D1E)

Die Erteilung der Fahrerlaubnis für Busfahrer ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung, ab 50 Jahren und bei der Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis sind Nachweise für:
  • die gesundheitliche Eignung
  • ein ausreichendes Sehvermögen
  • bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest

zu erbringen.

Untersuchungen für die Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)

Die Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung, ab 60 Jahren und bei der Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis sind Nachweise für:
  • die gesundheitliche Eignung
  • ein ausreichendes Sehvermögen
  • bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest

zu erbringen.