
Tauglickkeitsuntersuchungen im Verkehrswesen
Willkommen bei der Arbeitsmedizin Braunschweig GmbH
Die Arbeitsmedizin Braunschweig GmbH ist spezialisiert auf die Eignungsfeststellung und Tauglichkeitsuntersuchung für Fahrberufe. Wir sind vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannt als Stelle für Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV). Unser arbeitsmedizinischer Leistungskatalog umfasst:

Tauglichkeitsuntersuchung im Bereich Eisenbahn:
Die körperliche Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- Sehtest
- Hörtest
- Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
- kognitive Leistungsfähigkeit
- psychomotorische Fähigkeiten
- tätigkeitsbezogene Persönlichkeits- und Einstellungsfaktoren
- kommunikative Fähigkeiten
Rangierbegleiter und Arbeitszugführer müssen zum Ausüben Ihrer Tätigkeit eine körperliche Tauglichkeit und psychologische Eigung gemäß VDV 714 nachweisen. Regelmäßige Folgeuntersuchungen sind notwendig.
Die körperliche Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- Sehtest
- Hörtest
- Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
- kognitive Leistungsfähigkeit
- psychomotorische Fähigkeiten
Sicherungsposten / Sicherungsaufsichten müssen zum Ausüben Ihrer Tätigkeit eine körperliche Tauglichkeit und psychologische Eigung nach VdV nachweisen. Regelmäßige Folgeuntersuchungen sind notwendig.
Die körperliche Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- Sehtest
- Hörtest
- Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
Die psychologische Eignungsuntersuchung umfasst:
- kognitive Leistungsfähigkeit
- psychomotorische Fähigkeiten
Tauglichkeitsuntersuchung im Bereich Verkehrswesen:
Die körperliche Tauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- allgemeine medizinische Begutachtung
- Untersuchung des Sehvermögens
Die psychologische Leistungsuntersuchung umfasst:
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Reaktionsfähigkeit
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
Untersucht wird:
- der allgemeinen Gesundheitszustand
- Körperbehinderungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Bluterkrankungen
- Erkrankungen der Niere
- Endokrine Störungen
- Erkrankungen des Nervensystem
- Hörvermögen
- Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit
Das computergestützte Testverfahren beinhaltet:
- Visuelle Wahrnehmung
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierung
- Konzentrationsfähigkeit
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit
Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss gemäß Anlage 6.2 FeV ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden.
Die Untersuchung des Sehvermögens beinhaltet:
- Sehschärfe
- Farbsehen
- Gesichtsfeld
- Stereosehen
- Kontrastsehen
- Dämmerungssehen
Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 erworben, müssen LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die gesundheitliche Eignung sowie eine ausreichende Sehfähigkeit nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis C/ CE nach dem 1.1.1999 ausgestellt, gilt diese immer nur befristet für fünf Jahre, d.h. LKW-Fahrer müssen bei der Beantragung und zur Verlängerung alle fünf Jahre die gesundheitlich Eigung und die ausreichende Sehfähigkeit untersuchen lassen.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis für Busfahrer ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung, ab 50 Jahren und bei der Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis sind Nachweise für:
- die gesundheitliche Eignung
- das ausreichendes Sehvermögen
- bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest
zu erbringen.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung, ab 60 Jahren und bei der Erstbeantragung einer Fahrerlaubnis sind Nachweise für:
- die gesundheitliche Eignung
- das ausreichendes Sehvermögen
- bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest
zu erbringen.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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