Die ABS Arbeitsmedizin erstellt spezielle, anlassbezogene Begutachtungen für Triebfahrzeugführer
Wenn ein (angehender) Triebfahrzeugführer durch sein Verhalten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen lässt, wird vielfach eine spezielle medizinisch-psychologische Begutachtung verlangt. Zweifel können z. B. ausgelöst werden durch Punkte in Flensburg, Vorstrafen, Regelverstöße im Betriebsdienst, eine Alkohol- bzw. Drogenproblematik oder Verhaltensauffälligkeiten, die auf eine psychische Störung hindeuten.
Die ABS GmbH ist zur Erstellung solcher, auf den Einzelfall abgestimmter Gutachten zur Vorlage beim Eisenbahn-Bundesamt berechtigt.